Weihnachtszeit ist Spendenzeit | Timo Reichert zeigt die wichtigsten Unterschiede einer Spende und dem Sponsoring

Neben Geld- sind auch Sachzuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich abzugsfähig. Das gilt übrigens auch – wenngleich das eher selten der Fall sein wird – für Mitgliedsbeiträge in Sachform.

Die Wertermittlung

Bei Sachspenden muss Ihr Verein in der Zuwendungsbestätigung genaue Angaben über den zugewendeten Gegenstand und die Grundlagen der Wertermittlung machen. Dass die Finanzbehörden die Angaben auf der Spendenbescheinigung kritisch beäugen, zeigt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) München. Deren Tenor: Den Spendenbestätigungen der Vereine ist nicht ohne Weiteres zu folgen. Fehlt ein Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten der gespendeten Sache, soll ein Abzug abgelehnt werden (Verfügung vom 31.10.1996, Az: S 2223 – 117 St 413).

Vorsicht ist auch bei überschlägigen Wertansätzen geboten: Stellen Sie eine Spendenbescheinigung über einen runden Betrag aus, lässt das auf eine unzulässige pauschale Bewertung der Spende schließen (OFD Hannover, Verfügung vom 30.12.1997, Az: S 2223 – 212 – StO 242).

Für die Bewertung von Sachspenden von Privatpersonen und Sachspenden auf Betriebsvermögen gelten unterschiedliche Regeln.

Sachspenden aus dem Privatvermögen

Den Wert von Sachspenden aus dem Privatvermögen müssen Sie grundsätzlich mit dem gemeinen Wert ansetzen. Das ist der Preis, den Sie aktuell bei einem Verkauf des Gegenstands erzielen könnten, also der Verkehrswert (einschließlich Umsatzsteuer). Bei neuwertigen Gegenständen kann dieser Wert durch die Einkaufsrechnung nachgewiesen werden.

Schwieriger ist die Wertermittlung bei gebrauchten Sachen. Hier muss der Marktwert unter Berücksichtigung des Alters, des Anschaffungspreises und des Erhaltungszustands angesetzt werden. Als Unterlagen für den Nachweis kommen in Frage

  • die ursprüngliche Kaufrechnung,
  • Gutachten (bei hochpreisigen Sachen, zum Beispiel Kunstwerke) oder
  • Kostenangebote für vergleichbare Güter.

Bei Sachspenden mit sehr geringem Wert (Bücher oder Spielzeug) ist es meist ratsam, auf eine Spendenquittung zu verzichten, weil der Verwaltungsaufwand für die Wertermittlung zu hoch wäre. Bei bestimmten gebrauchten Sachen (zum Beispiel Altkleidern) gehen die Finanzbehörden davon aus, dass diese in der Regel überhaupt keinen Marktwert mehr haben. Entsprechend gut begründen müssen Sie den angesetzten Wert, wenn Sie doch eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Sie benötigen weitere Auskunft? Ich bin für sie 24/7 erreichbar info@tsv47schoenau.de

Sachspenden aus dem Betriebsvermögen, Sammelbestätigungen, Verwendung der Sachspenden, Die Umsatzsteuer, Die Zuwendungsbestätigung usw.

Probieren Sie es gleich selbst. Spenden und Helfen Sie für unsere „Weihnachtsfeier“. Verhelfen Sie unseren Ehrenamtlichen und Kinder zu einer schönen Weihnachtsfeier.

Euer Timo Reichert

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