Bildungs- und Teilhabepaket

1. Voraussetzungen

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kindergeldzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.

2. Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Leistungen auf Bildung und Teilhabe können Sie bei der Gemeinsamen Anlaufstelle von Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter beantragen

Jobmarkt K1, 5-6 | 68159 Mannheim | 0621 / 293-2600 | jobcenter-mannheim.bildungspaket@jobcenter-ge.de

Für Kinder unter 18 Jahren und maximal 120 Euro pro Jahr für jedes Kind!

Mitgliedsbestätigung

Antrag auf Zuschuss für Bildung und Teilhabe

Ausfüllen, Ausdrucken und Ihrem Trainer oder in der Geschäftsstelle einreichen oder per mail an info@tsv47schoenau.de

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